Belgisches Beratungsorgan
der Historischen Schützen

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  1. Ziel

Das Ziel des Ordens ist verdienstvolle Mitglieder von allen belgischen Verbänden und/oder Schützenvereine zu Ehren. Bei ganz besonderen Verdiensten können auch Mitglieder von anderen Ländern ausgezeichnet werden.

  1. Verwaltung

Der Orden ist eine Unterteilung vom Belgischen Beratungsorgan der Historischen Schützen.

Der Orden von Verdiensten wird verwaltet durch eine Kanzlei. Diese Kanzlei besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten, dem Sekretär, dem Finanzverwalter und dem Geistlichen vom Belgischen Beratungsorgan. Die Anzahl muss immer ungleich sein. Änderungen und/oder Anpassungen, ebenfalls das Aufgeben vom Orden mussen durch eine Generalversammlung des Beratungsorgan bekräftigt werden.

Der Großmeister des Ordens ist Prinz Charles-Louis de Merode.

  1. Die Auszeichnung

Das Juwel vom Orden besteht aus einer runden Medaille (ø ± 50mm., Dicke ± 3mm.) mit auf der Vorderseite das Logo des Belgischen Beratungsorgan und auf der Rückseite die Nr., den Namen und Vornamen dem verdienstvollen Mitglied, sowie das Datum der Ehrung. Diese Medaille hängt an einer trikoloren Band.

Es gibt drei Graden:

  • Silber mit einer goldenen Randverzierung
  • Silber
    Der austretende Nationale König erhalt dieses Ehrenzeichen in Silber mit einer Krone.
  • Bei außergewöhnlichen Verdiensten kann auch der Grad von Kommandeur ausgegeben werden. Diese Medaille wird dann als goldene Medaille mit Verzierungen, an einer trikoloren Band um den Hals gehängt. Dies ist eine ausschließliche Zuständigkeit der Kanzlei.

Allein der höchste Grad darf getragen werden.

  1. Ehrung

Die Ehrenzeichen werden einmal im Jahr ausgereicht während einer Investitur in der Hl. Messe anlässlich des Nationalen Königsschießen. Sie wird ausgegeben durch den Großmeister des Ordens; in seiner Abwesenheit durch den Präsidenten des Belgischen Beratungsorgan, assistiert durch die Mitglieder der Kanzlei und den Zeremonienmeister. Von den Kandidaten erwartet man das sie in Uniform zur Investitur erscheinen, sonst ist ein dunkler Anzug erwünscht. Bei höherer Ausnahme kann die Ehrung auch während einer örtlichen Feier geschehen. Die Kanzlei untersucht diese Anfrage und kann hierfür Zustimmung geben.

  1. Anfrage

Die Anfrage soll geschehen auf ein geeignetes Dokument (erhältlich beim Sekretariat des Belgischen Beratungsorgan). Die Anfrage wird in Prinzip durch den Vorstand des Vereines, welchen der Kandidat angehört, über den Verband an das Belgisches Beratungsorgan gesandt. Bei Ausnahmefällen können auch Personen, die kein Mitglied im Verein sind, aber große Verdienste haben im Ausbau und/oder Erhalten des Historischen Schützenwesens, in Betracht gezogen werden. Jeder Verband kann außerdem einen Kandidaten vorschlagen. Dies gilt auch für das Belgisches Beratungsorgan.

Die Anfrage wird durch den Verband, welcher der Verein angehört, parafiert. Die Anfrage muss an die Kanzlei des Belgischen Beratungsorgan (über das Sekretariat des Belgischen Beratungsorgan) gerichtet werden.

Jede Anfrage muss ausreichend motiviert sein und von einer Laudatio des Kandidaten begleitet sein. Die Kosten der Dekoration trägt der Antragsteller. Jede Anfrage muss mindestens 6 Monate vor dem Nationalen Königsschießen (erster Sonntag im Oktober) eingereicht sein.

  1. Annahme

Jede Anfrage wird durch die Kanzlei autonom behandelt. Sie kann hierfür alle erforderlichen Auskünfte, die sie benötigt, einziehen. Jede Verweigerung wird dem Antragsteller als nicht empfänglich zurückgeschickt. Gegen diesen Beschluss ist keine Berufung möglich.

  1. Bedingungen

    Silberne Medaille:

    • 35 Jahre aktives Mitglied eines Schützenvereins
    • 25 Jahre ununterbrochenes Vorstandsmitglied eines Schützenvereins
    • 20 Jahre Vorsitzender oder Sekretär eines Schützenvereins
    • 20 Jahre ununterbrochenes Vorstandsmitglied eines Verbandes
    • 15 Jahre Vorsitzender eines Verbandes
    • 10 Jahre Vorstandsmitglied einer Dachorganisation im Schützenwesen

    Silberne Medaille mit goldenen Rand:

    • 50 Jahre aktives Mitglied eines Schützenvereins
    • 35 Jahre ununterbrochen Vorstandsmitglied eines Schützenvereins
    • 30 Jahre Vorsitzender oder Sekretär eines Schützenvereins
    • 30 Jahre ununterbrochen Vorstandsmitglied eines Verbandes
    • 25 Jahre Vorsitzender eines Verbandes
    • 20 Jahre Mitglied einer Dachorganisation im Schützenwesen

Ohne weiteres kann, wenn obenstehende Kriterien erfüllt sind, einen Kandidaten bei besonderen Verdiensten für das Schützenwesen, für eine Medaille vorgetragen werden.